Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 11.07.2005 - 1 Ca 7342/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer generellen Gehaltserhöhung durch den Arbeitgeber aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Zulässigkeit der Anwendung mehrerer, von einander unabhängiger Vergütungssysteme im selben Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.07.2005 - 1 Ca 7342/04
Der Anspruch des Klägers ergibt sich entgegen der Meinung der Beklagten aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage als auch die sachfremde Differenzierung zwischen Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung verbietet (BAG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - in EzA KSchG § 2 Nr. 49). - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 11.07.2005 - 1 Ca 7342/04
Anders ist dies aber, wenn der Arbeitgeber die Leistung nach einem allgemeinen Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st Rspr. vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350).